Vorsorge nach Mutterschaftsrichtlinien

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf umfangreiche medizinische Vorsorge und Betreuung in der Schwangerschaft. Auf dieser Seite geben wir Ihnen eine Übersicht, welche Leistungen je nach Schwangerschaftsalter durch die Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen sind.
Bei besonderen Risiken in Ihrer Vorgeschichte oder Auffälligkeiten im Schwangerschaftsverlauf sind unter Umständen zusätzliche Beratungen oder Untersuchungen medizinisch indiziert und können mit den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden.
Wir beraten Sie hierzu individuell im Rahmen der Schwangerschaftserstuntersuchung.

SSW

Gesetzliche Leistung

6. – 8. SSW Feststellung der Schwangerschaft.; 1. Ultraschalluntersuchung; Blutabnahme zur Bestimmung von Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörper Suchtest, HIV, Röteln und Lues, kleines Blutbild; Allgemeine Beratung zur Schwangerschaft; Anlage des Mutterpass; Beratung zur Ernährung, Infektionen, Sport etc.; evtl. Krebsvorsorge
8. – 12. SSW Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung: vaginale Untersuchung, Urin, Blutdruck, event. Krebsvorsorge; Information zur Pränatal Diagnostik;
12. – 14. SSW Ab 35.LJ oder bei anderer Indikation evtl. Amniozentese, Chorionzottenbiopsie
14. – 16. SSW Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung
18. – 22. SSW Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung; 2. Ultraschalluntersuchung (Basisultraschall oder erweiterter Basis Ultraschall)
24. – 28. SSW Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung; Ausschluss Gestationsdiabetes (24.-27.SSW)
28. – 32. SSW Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung; 3. Ultraschalluntersuchung
32. – 36. SSW Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung; CTG
36. – 38. SSW Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung; CTG
38. – 40. SSW Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung; CTG

Bei besonderen Risiken oder Auffälligkeiten können auch häufigere oder speziellere Ultraschalluntersuchungen indiziert sein (Indikationen zur Pränataldiagnostik).
Ab der 41. SSW erfolgen 2 – tägige Kontrollen des CTG s und der Fruchtwassermenge.