Vorsorge nach Mutterschaftsrichtlinien
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf umfangreiche medizinische Vorsorge und Betreuung in der Schwangerschaft. Auf dieser Seite geben wir Ihnen eine Übersicht, welche Leistungen je nach Schwangerschaftsalter durch die Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen sind.
Bei besonderen Risiken in Ihrer Vorgeschichte oder Auffälligkeiten im Schwangerschaftsverlauf sind unter Umständen zusätzliche Beratungen oder Untersuchungen medizinisch indiziert und können mit den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden.
Wir beraten Sie hierzu individuell im Rahmen der Schwangerschaftserstuntersuchung.
SSW |
Gesetzliche Leistung |
6. – 8. SSW | Feststellung der Schwangerschaft.; 1. Ultraschalluntersuchung; Blutabnahme zur Bestimmung von Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörper Suchtest, HIV, Röteln und Lues, kleines Blutbild; Allgemeine Beratung zur Schwangerschaft; Anlage des Mutterpass; Beratung zur Ernährung, Infektionen, Sport etc.; evtl. Krebsvorsorge |
8. – 12. SSW | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung: vaginale Untersuchung, Urin, Blutdruck, event. Krebsvorsorge; Information zur Pränatal Diagnostik; |
12. – 14. SSW | Ab 35.LJ oder bei anderer Indikation evtl. Amniozentese, Chorionzottenbiopsie |
14. – 16. SSW | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung |
18. – 22. SSW | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung; 2. Ultraschalluntersuchung (Basisultraschall oder erweiterter Basis Ultraschall) |
24. – 28. SSW | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung; Ausschluss Gestationsdiabetes (24.-27.SSW) |
28. – 32. SSW | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung; 3. Ultraschalluntersuchung |
32. – 36. SSW | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung; CTG |
36. – 38. SSW | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung; CTG |
38. – 40. SSW | Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung; CTG |
Bei besonderen Risiken oder Auffälligkeiten können auch häufigere oder speziellere Ultraschalluntersuchungen indiziert sein (Indikationen zur Pränataldiagnostik).
Ab der 41. SSW erfolgen 2 – tägige Kontrollen des CTG s und der Fruchtwassermenge.